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Maiberg Nr. 27 a
03054 Cottbus
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Impressum vom Impressum Generator der Kanzlei Hasselbach, Frankfurt
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN
Bestandteil Ihrer Reservierung
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) von MAJA Der SpreeGarten sind Bestandteil Ihrer Reservierung oder Buchung für Ihren Aufenthalt bei uns.
Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.
Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) für einen Ferienhausaufnahmevertrag der MAJA Der SpreeGarten
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbestimmungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung eines Ferienhauses MAJA Der SpreeGarten zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen von MAJA Der SpreeGarten.
Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der MAJA Der SpreeGarten.
Geschäftsbestimmungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch MAJA Der SpreeGarten zustande. MAJA Der SpreeGarten steht es frei, die Buchungen des Ferienhauses schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner MAJA Der SpreeGartebn und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem MAJA Der SpreeGarten gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern MAJA Der SpreeGarten eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
MAJA Der SpreeGarten haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von MAJA Der SpreeGarten beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten MAJA Der SpreeGarten auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
MAJA Der SpreeGarten ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Ferienhaus bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für das Ferienhaus und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von MAJA Der SpreeGarten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von MAJA Der SpreeGarten an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von MAJA Der SpreeGarten allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Die Preise können von MAJA Der SpreeGarten ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser, der Leistung von MAJA Der SpreeGarten oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und MAJA Der SpreeGarten dem zustimmt.
Rechnungen von MAJA Der SpreeGarten ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. MAJA Der SpreeGarten ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist MAJA Der SpreeGartenberechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, von MAJA Der SpreeGarten der eines höheren Schadens vorbehalten.
MAJA Der SpreeGarten ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von MAJA Der SpreeGarten aufrechnen oder diese mindern.
Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit MAJA Der SpreeGarten geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung von MAJA Der SpreeGarten. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von MAJA Der SpreeGarten oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen MAJA Der SpreeGarten und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von MAJA Der SpreeGarten auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber MAJA Der SpreeGarten ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges MAJA Der SpreeGarten oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienhäusern bzw. nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat die MAJA Der SpreeGarten die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienhaus sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Stornierungsbedingungen
Für Einzelreisende
-
bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei
-
41 bis 29 Tage vor Anreise: werden 30%
-
28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 60%
-
13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 80%
-
bei Nichtanreise: werden 100%
der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Rücktritt / Stornierung durch MAJA Der SpreeGarten
Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist MAJA Der SpreeGarten in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage der MAJA Der SpreeGarten auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von MAJA Der SpreeGarten gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist MAJA Der SpreeGarten ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist MAJA Der SpreeGarten berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls:
-
höhere Gewalt oder andere von MAJA Der SpreeGarten nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
-
das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
-
MAJA Der SpreeGarten begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung von MAJA Der SpreeGarten den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von MAJA Der SpreeGarten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von MAJA Der SpreeGarten anzurechnen ist,
-
ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
MAJA Der SpreeGarten hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt von MAJA Der SpreeGarten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist MAJA Der SpreeGarten ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach dem gebuchten Ferienhaus vorliegen, und der Vertragspartner auf Rückfragen von MAJA Der SpreeGarten die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Ferienhausbereitstellung bei An- und Abreise
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung des Ferienhauses.
Das gebuchte Ferienhaus stehen dem Kunden ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann MAJA Der SpreeGartenüber den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienhauses bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, MAJA Der SpreeGarten, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
DasFerienhaus ist am Abreisetag besenrein zu übergeben. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Ferienhaus
Das Ferienhaus wird von MAJA Der SpreeGarten in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist MAJA Der SpreeGarten hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. MAJA Der SpreeGarten ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen, Terrassen und im Freien erlaubt.
Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Im Notfall ist das Waschen beim Vermieter möglich.
Für das Ferienhaus steht jeweils 1 ausgewiesener Parkplatz zur Verfügung. Das Abstellen weiterer Fahrzeuge bedarf der Zustimmung von MAJA Der SpreeGarten.
Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus untersagt.
Haftung von MAJA Der SpreeGarten
MAJA Der SpreeGarten haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MAJA Der SpreeGarten zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MAJA Der SpreeGarten auftreten, wird MAJA Der SpreeGarten bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet MAJA Der SpreeGarten nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Ferienhaus, höchstens 3.500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich MAJA Der SpreeGarten Anzeige macht (§703 BGB).
Für die Haftung von MAJA Der SpreeGarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz von MAJA Der SpreeGarten, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von MAJA Der SpreeGarten besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von MAJA Der SpreeGarten abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die MAJA Der SpreeGarten nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von MAJA Der SpreeGarten.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im MAJA Der SpreeGartenhaben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von MAJA Der SpreeGarten.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von MAJA Der SpreeGarten. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von MAJA Der SpreeGarten.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im MAJA Der SpreeGarten unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihr MAJA Der SpreeGarten
Ina Jandt